Menschen mit Behinderungen

Sozialgericht Dortmund:

Behindertenparkplatz nicht nur für Rollstuhlfahrer
Dortmund (kobinet) Für die Eintragung des Merkzeichens «aG» in den Schwerbehindertenausweis zur Nutzung von Behindertenparkplätzen muss der behinderte Mensch nicht nahezu gehunfähig sein. Dies hat das Sozialgericht in Dortmund entschieden (Az.: S 7 SB 48/02).
Geklagt hatte ein 67-jähriger Rentner aus Schwerte, dessen Gehfähigkeit nach gutachterlicher Feststellung wegen einer Rückenmarkskanaleinengung und eines Hüftgelenkleidens auf 50 Meter beschränkt ist. Das Versorgungsamt Dortmund lehnte die Zuerkennung des Merkzeichens «aG» ab, so das Gericht in einer Pressemitteilung.
Doch das Gericht gab dem Rentner recht: Erforderlich sei eine außergewöhnliche Gehbehinderung, der ein geringes Restgehvermögen nicht entgegenstehe. Sofern die Versorgungsämter verlangten, dass der behinderte Mensch nahezu fortbewegungsunfähig sei, überspanne dies die Anforderungen an den Nachteilsausgleich, entschied das Gericht.



www.anhaltspunkte.de

 

 

HALL TOLL DAS SIE MICH GEFUNDEN HABEN WENN NOCH FRAGEN SIND STEHE ICH IHNEN GERNE ZUR SEITE
 
DAS TETHERED CORD FORUM IN INTERNET UND MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG KÖNNEN SIE HIER NACHLESEN
 
es waren schon 165883 Besucher seit dem 15.11.2008 hier
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden